Ab dem 1. Januar 2026 werden ambulante ärztliche Leistungen auf der Grundlage eines Gesamt-Tarifsystems abgerechnet, das sich aus der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC und den Ambulanten Pauschalen zusammensetzt. In diesem Gesamtsystem erfolgt jede Abrechnung entweder über TARDOC oder über Ambulante Pauschalen. Eine gemischte Abrechnung ist nicht zulässig.
Weitere Informationen zur Abrechnung und zur Verordnung, finden Sie im Punkt.