
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) regelt, unter welchen Bedingungen genetische und pränatale Untersuchungen durchgeführt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person umfassend informiert wurde und einer Untersuchung ausdrücklich zustimmt.
Die verantwortliche Fachperson muss diese Einwilligung einholen und dokumentieren. Die Kosten werden in der Regel von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) übernommen, sofern die Untersuchung auf der Analysenliste steht und von einer berechtigten Fachperson veranlasst wurde.
Patient:innen wird empfohlen, vorab eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse einzuholen.
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